Informationen zur Haftung
Eigentümerin des Naturschutzgebietes ist die Agrargemeinschaft Weyer, welche das Naturschutzgebiet kostenlos allen Besuchern aus Nah und Fern zur Begehung der Wege für Gesundheit und Erholung, Freude an der Natur, Naturvermittlung und Bildung für Kindergartengruppen und Schulklassen bis zu den Senioren, ermöglicht. Dafür ein großes DANKE!
Die Kreuzbergritter sind aber in Sorge, weil die Agrargemeinschaft Weyer eine Forststraße in das Naturschutzgebiet bauen möchte. Trotz Ersuchens bekommen die Kreuzbergritter keine Einsicht in das Projekt. Als Grund für den Straßenbau wird die Vermeidung einer eventuellen Haftung gegenüber der Eisenbahn und den Begehern der Wege und Steige vorgegeben.
Haftung Kreuzbergritter
Haftung ÖBB
Die Haftung für die Sicherheit der unterhalb führenden Eisenbahnstrecke tragen die ÖBB. Dies ist im § 45 des Eisenbahngesetzes klar und eindeutig geregelt.
Eisenbahngesetz 1957 i.d.F. v. 01.02.2022
Beseitigung eingetretener Gefährdungen § 45
Die innerhalb des Gefährdungsbereiches durch Naturereignisse (wie Lawinen, Erdrutsch, natürlicher Pflanzenwuchs) eingetretenen Gefährdungen der Eisenbahn (§ 43 Abs. 1) sind vom Eisenbahnunternehmen zu beseitigen. Wenn der Verfügungsberechtigte hiezu seine Zustimmung verweigert, so hat ihm die Bezirksverwaltungsbehörde auf Antrag des Eisenbahnunternehmens die Duldung der Beseitigung aufzutragen.
In der Praxis geschieht das durch regelmäßige Kontrollen des gesamten Bergeinhanges oberhalb der Bahnstrecke durch die ÖBB. Überdies sind auch die Kreuzbergritter laufend im Kontakt mit dem Wartungs- und Sicherungsteam der ÖBB. Wenn bei unseren wöchentlichen Begehungen ev. Gefahren gesehen werden, wird dies gemeldet und die ÖBB beseitigt sofort die Gefährdung. Das Team der ÖBB übernimmt auch Fällungen im Bereich der Steige, wenn Gefahr besteht, dass die dürren Bäume auf die Gleise rutschen könnten. Infolge dieser schon seit über 50 Jahre funktionierenden Zusammenarbeit ist auch noch kein Unfall passiert.
Haftung Agrargemeinschaft
Eine Haftung für die Agrargemeinschaft würde nur dann eintreten, wenn bei einem Forststraßenbau oder bei Schlägerungsarbeiten Steine oder Bäume auf die Gleise abgehen würden.
Die Kreuzbergritter bitten im Namen aller Kreuzbergfreunde den Vorstand und alle Anteilseigentümer der Agrargemeinschaft auf diesem Wege auf jeglichen Forststraßenbau im Naturschutzgebiet zu verzichten.
Dies ist kein Angriff gegen die Agrargemeinschaft mit der wir gut und gerne zusammenarbeiten, sondern eine dringende Maßnahme zum Schutz des Naturschutzgebietes. Doch wir finden keinen anderen Weg und bitten um Verständnis.
Der Kreuzberg liegt uns und tausenden Kreuzbergliebhabern am Herzen.
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